Aktuelle Förderaufrufe für Elektromobilität

Ladesäule

Neue Förderaufrufe für Ladeinfrastruktur und für betriebliches Mobilitätsmanagement veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat seinen 4. Förderaufruf für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Private Investoren, Städte und Gemeinden können noch bis zum 30. Oktober 2019 online Anträge stellen. Dies ist Teil eines Programms der Bundesregierung mit dem Ziel, bis 2020 bundesweit mindestens 15.000 Ladestationen aufzubauen. Gefördert werden grundsätzlich Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 Kilowatt, Schnellladepunkte mit mehr als 22 Kilowatt, sowie der erforderliche Anschluss an das Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz. Die technischen Mindestanforderungen an geförderte Ladeinfrastruktur werden durch die Ladesäulenverordnung vorgegeben. Ein Antrag kann bis 30. Oktober online gestellt werden.

Antragseinreichung für Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ bis 29. September

Die Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ fördert die Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen des Verkehrssektors und unterstützt Maßnahmen in den Bereichen Pendlermobilität, Fuhrparkmanagement und Dienst- und Geschäftsreisen. Förderung beantragen können privatwirtschaftliche und kommunale Unternehmen, eingetragene Vereine sowie öffentliche Einrichtungen. Bei Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten oder Ausgaben, bei mittleren und kleinen Unternehmen kann die Förderung um 10 bzw. 20 Prozent erhöht werden. Eine Antragseinreichung ist noch bis zum 29. September 2019 möglich.

Einen umfassenden Einblick in das Thema Elektromobilität für Unternehmen, Kommunen und Interessierte bietet die ThEGA auf ihrer Informationsplattform „Elektromobilität in Thüringen“.

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