Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Dem Gesetzesentwurf der Fraktionen FDP und CDU zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes wurde am 18.12.2020 stattgegeben. Somit sind Windenergieanlagen im Wald in Thüringen unzulässig. Bis zum 31.12.2023 soll die Landesregierung dem Landtag einen Bericht vorlegen. Dieser soll zeigen, wie die im Klimaschutzgesetz verankerten Ausbauziele für erneuerbare Energien künftig ohne die Nutzung von Waldflächen für Windenenergie erreicht werden können.