EEG Novelle 2023 (Osterpaket)
Das Ausbauziel für erneuerbare Energien soll bis 2030 auf 80 Prozent gesteigert sowie die erneuerbaren Energien als Anliegen öffentlichen Interesses und als Beitrag zur öffentlichen Sicherheit gesetzlich verankert werden. Soweit die Ziele zur EEG Novelle 2023, welche im Osterpaket der Bundesregierung vorgelegt werden.
Das heißt auch für Thüringen einen deutlich zu erwartenden Zubau der Windenergie, welcher in den letzten Jahren nur zögerlich vorangekommen ist. Hierfür befindet sich der Landesentwicklungsplan (LEP) derzeit in der Fortschreibung.
So soll es, neben anderen Festlegungen, zukünftig in Thüringen möglich sein, dass Kommunen mit dem Willen zum Ausbau der Windenergie die Planungsvoraussetzungen erleichtert werden. Auch das Thema Repowering soll deutlich unter Einbeziehung von Industrie und Gewerbe gestärkt werden.
Bis zum 08.04.2022 kann zur Fortschreibung des Energieteils des LEP Stellung bezogen werden.
Die Servicestelle Windenergie bietet den Kommunalvertreter/innen der vier Planungsregionen ein „Kommunalforum Windenergie“ an, wo die Thüringer Kommunen zum aktuellen Stand der Entwicklungen informieren werden sollen.
- Was ist jetzt wichtig?
- Worauf kommt es zukünftig für die Thüringer Kommunen beim Thema Windenergie an?
- Welche Möglichkeiten der Wertschöpfung und Beteiligung kann eine Kommune erzielen?
Die Veranstaltung „Kommunalforum Mittelthüringen“ findet am 09.03.2022 statt. Interessierte Kommunen und Kommunalvertreter/innen können sich, auch kurzfristig, unter 0361 5603 250 anmelden.
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan
Kurz & kompakt - aktuelle Zahlen aus Thüringen:
Im Jahr 2022 wurden bisher zwei Windenergieanlagen (WEA) errichtet und eine WEA wurde zurückgebaut. Auf 0,3 Prozent der Regionsfläche drehen sich heute 845 WEA, wobei das im Klimagesetz Thüringen verankerte Ziel ein Prozent der Regionsfläche für WEA einfordert.