Heizungsförderung für Kommunen gestartet
Nach EigentümerInnen von selbst genutzten sowie vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Unternehmen können nun auch Kommunen staatliche Zuschüsse für den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die KfW-Bank mit dem Programm Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422) den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Antragstellung dafür ist seit Ende November 2024 möglich.
Bezuschusst werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird.
Detaillierte Informationen darüber, was und wer gefördert wird, zu Konditionen und Genehmigungsprozess sowie Beispielrechnungen, finden Sie auf der Website der KfW.
Die Antragstellung ist über das Kundenportal „Meine KfW“ möglich.
Sie haben als Thüringer Kommune Fragen zu diesem und weiteren Förderangeboten? Unser Förderexperte Frank Leipe unterstützt Sie gern!
Frank Leipe
Projektleiter Energie- und Klimaschutzmanagement
Tel.: 0361 5603 227
E-Mail: frank.leipe@thega.de