Landesenergieagentur ThEGA zeigt, was sich 2023 für PV-Anlagen und deren Betreiber ändert

Thüringer Hausbesitzer mit PV-Anlage haben viele Fragen zu den neuen Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Einspeisevergütung steigt, Steuern entfallen und PV-Anlagen im Garten können gefördert werden – ThEGA informiert auf www.thega.de/eeg-2023 und berät individuell mit Servicestelle Solarenergie

Seit Januar gilt eine neue Fassung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches das Einspeisen von regenerativem Strom in das öffentliche Stromnetz regelt. Mit seinen Neuerungen soll das Gesetz den Ausbau von PV-Anlagen massiv ankurbeln. Ziel ist es, die bundesweite Leistung 2023 um 9 Gigawatt und 2024 um 13 Gigawatt zu erhöhen. Zu den neuen Regeln haben die Servicestelle Solarenergie der ThEGA in den vergangenen Wochen viele Fragen von Thüringerinnen und Thüringern erreicht. Auf der Website www.thega.de/eeg-2023 informieren die Solarexperten über die wichtigsten Änderungen für private Haushalte mit einer typischen PV-Dachanlage zwischen 2 und 20 Kilowatt Leistung (kWp).

Einspeisevergütung steigt kräftig

Für Anlagen, die vom 30. Juni 2022 bis 31. Januar 2024 in Betrieb gehen oder gegangen sind, gelten höhere Vergütungen für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre. Wer sich entscheidet, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, erhält 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Anlagen bis 10 kWp. Das sind etwa 25 Prozent mehr als bislang. Wer seinen erzeugten Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeist, bekommt 13 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. PV-Anlagen, die vor dem 30. Juni 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den ursprünglichen Vergütungssätzen.

Wechsel zwischen Eigenversorgung & Einspeisung möglich

Wer von der höheren Einspeisevergütung als Volleinspeiser profitieren will, muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage melden, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll. Betreiber von PV-Anlagen können sich ab sofort jedes Jahr neu entscheiden, welches Modell besser zur eigenen Situation passt. So lässt sich flexibel auf einen höheren Eigenstromverbrauch durch etwa den Kauf eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe reagieren. Mit dem Thüringer Solarrechner der ThEGA lässt sich schnell und einfach unter www.thega.de/solar berechnen, welches Tarifmodell sich für den eigenen Haushalt lohnt. Mehr als 225.000 Thüringer haben den Online-Rechner bereits genutzt.

Umsatz- und Ertragssteuer entfallen

Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage installieren lässt, zahlt auf Kauf, Lieferung und Installation keine Umsatzsteuer mehr. Diese beträgt 19 Prozent des Gesamtpreises. Das gilt auch für Balkon-PV oder Anlagenkomponenten wie Wechselrichter, Stromspeicher und Module. Bei einer durchschnittlichen PV-Anlage mit Speicher für 15.000 Euro lassen sich so 2.850 Euro sparen. Die neue Regelung spart nicht nur Geld, sondern auch Bürokratie: Das Verrechnen der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt ist künftig nicht mehr nötig.

Bislang mussten Betreiber von PV-Anlagen Gewinne versteuern, die aus der Einspeisung des Stroms erfolgten. Das hat sich geändert. Die Ertragssteuer entfällt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Größe von 30 kWp. Bei Mehrfamilienhäusern gilt diese Regel mit einer maximalen Anlagengröße von 15 kWp pro Wohneinheit.

Aufhebung der Leistungsbegrenzung

Um das Stromnetz vor Überlastung zu schützen, waren Anlagen-Betreiber bislang verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer PV-Anlage auf 70 Prozent zu drosseln. Für neue Anlagen, die seit dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wurde diese Regel abgeschafft. Es darf die gesamte Strommenge ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die 70-Prozent-Vorgabe entfällt auch für Bestandsanlagen bis 7 kWp. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen hingegen ihre Leistung auch weiterhin begrenzen.

Förderung für Solaranlagen im eigenen Garten

Durch das neue EEG lassen sich PV-Anlagen bis maximal 20 kWp fördern, wenn die Module nicht auf dem Dach, sondern im Garten installiert werden. Interessierte müssen nachweisen, dass ihr Hausdach nicht für die Installation einer PV-Anlage geeignet ist. Noch ist unklar, was konkret als Nachweis anerkannt wird. Wichtig: Beim Aufstellen der Anlage im Garten gilt dennoch das Baurecht. So kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein.

Abschaffung der monatlichen Degression

In der Vergangenheit wurde die Einspeisevergütung für neue Anlagen im laufenden Jahr von Monat zu Monat abgesenkt. Diese Degression der Vergütungssätze ist bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die Vergütungssätze bleiben konstant – egal, wann die Anlage 2023 in Betrieb geht. Danach soll die Degression nur noch halbjährlich erfolgen.

 

Über die ThEGA

Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) ist die Landesenergieagentur des Freistaates Thüringen. Sie engagiert sich für mehr Klimaschutz und eine erfolgreiche Energiewende in Thüringen. Die ThEGA ist das Kompetenzzentrum für erneuerbare Energien, kommunalen Klimaschutz, klimafreundliche Wärme, Energie- und Ressourceneffizienz, nachhaltige Mobilität und eine klimaneutrale Landesverwaltung. Seit 2010 informiert und berät die ThEGA Unternehmen, Kommunen, Bürger und Politik und trägt so maßgeblich zum Gelingen der energie- und klimapolitischen Ziele Thüringens bei. Für erfolgreiche Energiewende- und Klimaschutzprojekte bringt sie Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammen. Die ThEGA agiert markt- und anbieterneutral. Mehr Informationen: www.thega.de   

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