Registrierungspflicht für EE-Anlagen

Laut Hochrechnungen der Bundesnetzagentur sind bisher 130.000 Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen. Die Registrierung ist für Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate sowie für Windenergieanlagen und konventionelle Kraftwerke Pflicht. Die Registrierungsfrist endet am 31.1.2021. Für Anlagen, die nach Fristablauf nicht registriert sind, wird die Vergütungszahlung gestoppt und zunächst einbehalten. Nachzahlungen erfolgen, wenn die entsprechenden Anlagen nachträglich registriert worden sind.

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