Wärmeplanung: Kommunen bekommen Kostenerstattung des Landes für Wärmeplanung

Thüringens Gemeinden können von Oktober an mit Geld vom Land für die kommunale Wärmeplanung rechnen. Das Kabinett beschloss eine Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen, wie die Staatskanzlei in Erfurt mitteilte. Thüringen sei damit das erste Bundesland, das die Finanzierung der neuen gesetzlichen Pflichtaufgabe kommunale Wärmeplanung regelt. 

Aus der Landeskasse kommen sieben Millionen Euro in diesem Jahr. Von 2025 bis 2028 steigt der Betrag pro Jahr auf gut zehn Millionen EUR. Die Zahlungen erfolgten in Abhängigkeit von der Gemeindegröße. Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) erklärt: " Die Wärmeplanung muss planbar, rechtssicher und finanzierbar sein. Die Wärmewende in Thüringen kann nur gelingen, wenn es qualitativ hochwertige Wärmepläne in den Kommunen gibt, die zügig umgesetzt werden. Je schneller die Kommunen mit ihrer Planung vorankommen und je besser diese sind, desto schneller haben auch die Hausbesitzer Klarheit über ihre Optionen, etwa Fernwärme oder Wärmepumpe. Eine gute Planung ist eine verlässliche Grundlage für die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger.“

Gesamtkosten von 50 Millionen Euro erwartet

Das Geld sei für das nötige Fachpersonal, externe Gutachten sowie Beteiligungsprozesse gedacht. "Die Landesregierung rechnet mit Gesamtkosten für Personal und externe Planung in Höhe von etwa 50 Millionen Euro bis 2028, die aus dem Haushalt des Energieministeriums bereitgestellt werden", so die Staatskanzlei. 

Bei der Wärmeplanung gehe es um Bestands- und Potenzialanalysen, Umsetzungsstrategie und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach Abschluss der Wärmeplanung würden die tatsächlichen Kosten ermittelt, so dass jede verantwortliche Stelle die finanziellen Mittel erhalte, die sie tatsächlich benötigt.

Die kommunale Wärmeplanung ist Teil der Wärmewende mit Verringerung des CO2-Ausstoßes vor allem von Gebäuden. Stengele: "Je schneller die Kommunen mit ihrer Planung vorankommen und je besser diese sind, desto schneller haben auch die Hausbesitzer Klarheit über ihre Optionen, etwa Fernwärme oder Wärmepumpe."

Hintergrund
Das übergeordnete Wärmeplanungsgesetz Thüringens setzt zusammen mit der Verordnung die Bundesgesetzgebung um. Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Konvoiverfahren sind möglich, also eine gemeinsame Wärmeplanung mehrerer Gemeinden.

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