Balkonkraftwerk -
Förderung, Kosten, Anmeldung & Co.
Was Sie zu Kauf, Installation und Betrieb wissen müssen
Energie selbst erzeugen – mit einer kleinen Photovoltaik-Anlage auf dem Balkon können das auch Mieter und Wohnungseigentümer tun. Der Strom dieser Balkonkraftwerke deckt einen Teil des Eigenverbrauchs, senkt so die Stromrechnung und ist gut für das Klima. Hier erfahren Sie, was Sie über die Balkonkraftwerke wissen müssen und worauf Sie achten sollten.
Was ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?
Ein Balkonkraftwerk ist ein kleines Photovoltaiksystem, welches auf dem Balkon oder der Terrasse installiert wird. Es wird auch Stecker-Solar-Gerät, Mini-Solaranlage oder Balkon-PV genannt. Im Vergleich zu einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ist ein Balkonkraftwerk dafür gedacht, dass Privatpersonen es selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen. Es produziert deutlich weniger Strom als eine Dachanlage. Die maximal erlaubte Leistung für ein Balkonkraftwerk ist derzeit auf 600 Watt begrenzt.
Ein Balkonkraftwerk besteht im Wesentlichen aus ein bis zwei Solarmodulen, die am Balkongeländer befestigt werden, und einem Wechselrichter. Die Solarmodule erzeugen aus dem Sonnenlicht Gleichstrom, der vom Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt wird. Der Wechselstrom wird direkt mit einem Stromkreis in der Wohnung verbunden - zum Beispiel über einen Stecker in der Balkon-Steckdose. Von dort fließt der Strom zu Haushaltsgeräten wie Fernseher, Kühlschrank oder Wasserkocher, die mit anderen Steckdosen in der Wohnung verbunden sind.
Durch eine PV-Anlage auf dem Balkon wird weniger kostenpflichtiger Strom aus dem öffentlichen Netz gebraucht, was sich bei der Stromrechnung günstig bemerkbar macht. Reicht die Strommenge vom Balkon nicht aus für den Betrieb der Haushaltsgeräte, fließt ergänzend Strom aus dem öffentlichen Netz hinzu. Wird der auf dem Balkon produzierte Strom nicht verbraucht, wird er in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür gibt es allerdings keine Vergütung.
Vorteile - Was bringt ein Balkonkraftwerk?
Mit einem Balkonkraftwerk können Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer einen Teil ihres Stromverbrauchs durch selbst produzierten Solarstrom ersetzen. Eine Balkonanlage erzeugt an sonnigen Tagen genügend Strom, um einen großen Teil der Grundlast eines Haushalts zu decken. Wie unsere Beispielrechnung zeigt, können bei einer 600 Watt-Anlage Stromkosten von etwa 190 Euro im Jahr eingespart werden.
Ein Balkonkraftwerk reduziert nicht nur die Stromkosten, es hilft auch dem Klima: In 20 Jahren spart es etwa 4 Tonnen CO2-Emissionen ein.
Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk optimal?
Zu Beginn sollten Sie sich diese Fragen beantworten: Eignen sich die örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss eines Balkonkraftwerks? Ist dort möglichst viel Sonne? Nach der fachgerechten Installation des Balkonkraftwerks sollte das PV-Modul regelmäßig überprüft und von Schmutz befreit werden. Denn eine dauerhafte, auch nur teilweise Verschattung oder Verschmutzung der Module, führt zu geringeren Stromerträgen. Diese Minderungen fallen proportional deutlich stärker aus als bei einer großen PV-Anlage auf dem Dach.
Mit einem Balkonkraftwerk können Mieter und Wohnungseigentümer kostengünstigen Solarstrom für den Eigenverbrauch produzieren. Das Interesse an diesen Stecker-Solargeräten wächst deutlich: Mehr als 6.000 Balkonkraftwerke mit einer installierten Leistung von 3.662 kWp sind 2023 in Thüringen installiert worden. 2022 waren es noch 1.356 Anlagen, 2021 nur 226 und 2020 lediglich 33. Die Servicestelle Solarenergie rechnet in Thüringen für 2024 mit einem Zuwachs von mindestens 5.000 Balkonanlagen.
Balkonkraftwerk Kosten - ab wann lohnt sich eine Mini-PV- Anlage?
Die gute Nachricht vorweg: Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer von 19 Prozent beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Dieser Umsatzsteuersatz von 0 Prozent gilt auch für Balkonkraftwerke. Balkonkraftwerke gibt es im PV-Fachhandel oder in Online-Shops. Seit einiger Zeit bieten auch Supermarktketten oder Elektronikmärkte solche Mini-Solaranlagen an.
Balkonkraftwerk – Kosten ohne Speicher?
Die Kosten für ein Balkonkraftwerk mit einer Ausgangsleistung von 600 Watt liegen zwischen 600 und 1000 Euro. Nach der Installation ist pro Jahr ein durchschnittlicher Ertrag von etwa 80 Kilowattstunden (kWh) pro 100 W installierter Leistung zu erwarten. Eine 600 Watt-Anlage erzeugt je nach Ausrichtung jährlich 480 kWh Strom.
Bei einem Strompreis von 40 ct/kWh entspricht das einer jährlichen Stromeinsparung von 192 €. Nach rund 4 Jahren hat sich der Kauf eines Balkonkraftwerks amortisiert.
Balkonkraftwerk – Kosten mit Speicher?
Üblicherweise wird der Solarstrom nicht im Balkonkraftwerk gespeichert, sondern direkt ins Stromnetz der Wohnung eingespeist und verbraucht. Das Balkonkraftwerk produziert allerdings auch Strom, wenn im Haushalt kein oder zu wenig Strom verbraucht wird. Deswegen ist die Frage nach einem Stromspeicher naheliegend. Speicher sind allerdings vergleichsweise teuer. Der Preis liegt bei etwa 1500 bis 3000 Euro. Zusätzlich können Kosten für das Installieren des Speichers hinzukommen. Die Einsparungen bei den Stromkosten stehen daher in keinem Verhältnis zu den Investitionskosten, weswegen von der Kombination mit einem Stromspeicher abgeraten wird.
Förderung von Balkonkraftwerken
Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke & Mini-PV-Anlagen
Eine bundesweite Förderung von Balkonkraftwerken gibt es derzeit nicht. Allerdings fördern immer mehr Kommunen, einzelne Bundesländer und Regionalverbände PV-Anlagen auf dem Balkon durch Zuschüsse. Es lohnt sich, vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks im Internet zu recherchieren, ob regionale Zuschüsse gezahlt werden.
Fördersätze für Städte und Gemeinden in Thüringen
In einigen Bundesländern wird der Kauf eines Balkonkraftwerks bereits gefördert. In Thüringen ist das bislang vereinzelt der Fall. So hat die Stadt Jena ein Förderprogramm für Balkon-PV gestartet. Dort finden sich in zwei Fördertöpfen jeweils 50.000 Euro. Der Umfang der jeweiligen Förderung richtet sich nach der Bedürftigkeit der Antragsstellenden.
Eine ähnliche Förderung hat die Gemeinde Dornheim aus dem Ilm-Kreis für ihre Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Dort sollen die Dorfbewohner einen Zuschuss von 500 Euro erhalten, wie der der MDR berichtet.
Kennen Sie eine weitere Thüringer Kommune, die Balkonkraftwerke fördert? Die Servicestelle Solarenergie freut sich über Ihre Mitteilung.
Anmeldung von Balkonkraftwerken
Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?
Für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks sind zwei Anmeldungen erforderlich: Beim lokalen Stromnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Sie sollten sich davon allerdings nicht abschrecken lassen, da der bürokratische Aufwand überschaubar ist. Für das Ausfüllen des Formulars ist keine Elektrofachkraft notwendig. Wichtig: Tragen Sie bei beiden Anmeldungen die gleichen technischen Daten ein, da diese Informationen miteinander abgeglichen werden.
Wie werden Balkonkraftwerke angemeldet?
Es sind zwei Anmeldungen notwendig: Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur können Sie im Marktstammdatenregister vornehmen. Zusätzlich wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Energieerzeugungsanlagen bei ihnen gemeldet sind. Viele Netzbetreiber stellen vereinfachte Formulare auf ihren Internetseiten bereit oder verschicken sie auf Anfrage per Post. Den Namen ihres Netzbetreibers finden Sie auf ihrer Energierechnung. Manchmal steht dort allerdings nur ein Code. Durch die Eingabe dieser 13-stelligen Codenummer können Sie online herausfinden, welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist.
Wer muss zustimmen, damit ich ein Balkonkraftwerk aufstellen kann?
Grundsätzlich gilt: Wenn das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand angebracht werden soll, müssen VermieterIn oder Eigentümergemeinschaft im Vorfeld zustimmen. Das Balkonkraftwerk muss baurechtlich zulässig und fachgerecht installiert sein. Außerdem darf keine Gefahr für andere ausgehen. Hier spielen die Themen Brandschutz und Windfestigkeit eine entscheidende Rolle. Sind diese Kriterien erfüllt, darf die Zustimmung nicht verweigert werden, wie das Amtsgericht Stuttgart im Jahr 2021 festgestellt hat.
Die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz will dieses Vorgehen vereinfachen. So sollen die Balkonkraftwerke aufgenommen werden in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wohnungseigentümerinnen und –eigentümer und Mietende hätten dann einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks.
Wichtig zu wissen: Bei einer Wohnhaushöhe von mehr als 22 Metern gilt das Gebäude als Hochhaus. Die so genannte Hochhausrichtlinie verbietet dort das Anbringen von Balkonkraftwerken. In welchem Stockwerk diese angebracht werden, spielt dabei keine Rolle. In diesem Fall müsste zunächst ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden.
Kostenfreie Beratung durch die ThEGA
Sie planen den Kauf eines Balkonkraftwerks? Die Servicestelle Solarenergie der Landesenergieagentur ThEGA ist ihr kompetenter Ansprechpartner für praxisorientierte Beratung, herstellerneutrale Information und fachliche Unterstützung rund um das Thema Solarenergie.
Mit dem kostenfreien Thüringer Solarrechner können Sie zusätzlich in wenigen Minuten herausfinden, wie schnell sich eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach oder auf einer Freifläche rechnet.
Weitere Informationen zu Balkonkraftwerken finden Sie auf diesen Webseiten: