Leuchtendes Einsparpotenzial

Moderne Technologien für kommunale Lichtkonzepte

Alle Infos zur Förderung auf einen Blick

Straßenbeleuchtung

Unabhängige Beratung für die Modernisierung von Straßenlaternen in Thüringer Kommunen

In kleineren und mittleren Kommunen ist die Straßenbeleuchtung oft für mehr als die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs der öffentlichen Hand verantwortlich. Das Einsparpotenzial ist entsprechend hoch. Die Landesenergieagentur ThEGA berät Kommunen bei der Modernisierung und Neuorganisation der Straßenbeleuchtung.

Einsparpotenzial nutzen – Mit dem Service der ThEGA

Im Schnitt geben Kommunen pro Einwohner und Jahr etwa zehn Euro an Energiekosten für die Straßenlaternen aus. Hinzu kommen Ausgaben für das Modernisieren, Warten, Instandsetzen und Entsorgen der Straßenbeleuchtung. Nutzen Sie das Einsparpotenzial bei der Straßenbeleuchtung. Denn die Energiekosten können um 50 bis 80 Prozent sinken, wenn energieeffiziente Technologien wie LED-Technik oder gedimmte Natrium-Dampf-Lampen zum Einsatz kommen. Zudem kann das Beleuchtungsniveau an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Herstellerneutrale Beratung für Thüringer Kommunen

Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) berät als Landesenergieagentur Thüringer Kommunen ohne wirtschaftliche Interessen. Das heißt: Wir sind ein herstellerneutraler und produktunabhängiger Beratungspartner bei der Modernisierung und Neuorganisation der Straßenbeleuchtung. Informieren Sie sich mit unserem Flyer und auf dieser Website, was die ThEGA für Sie tun kann. Zusätzlich finden Sie hier viele nützliche Informationen rund um das Thema Straßenbeleuchtung.

Best Practice: Neue Straßenbeleuchtung in Roßleben-Wiehe

Ansprechpartner

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Christian Wustrau

Projektleiter
Ansprechpartner

Frank Kuhlmey

Bereichsleiter

Einsparrechner

Schnelle Ersteinschätzung für Ihr Einsparpotenzial bei der Straßenbeleuchtung

Der Einsparrechner der ThEGA bietet Ihnen die Möglichkeit, das Einsparpotenzial Ihrer Straßenbeleuchtung zu ermitteln. Der Rechner geht von einer vollständigen Umstellung auf LED aus. Der Einsparrechner dient ausschließlich einer unverbindlichen Ersteinschätzung. Gern stehen wir Ihnen in jeder Projektphase beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns!


Ihre Daten

Ihr aktueller Strompreis (ggf. anteilig aus Haupttarif/Nebentarif)  €/kWh
Ihr jährlicher Strombezug für die Straßenbeleuchtung  kWh/a
Anzahl der Lichtpunkte  LP
Betriebsstunden pro Jahr  h
Durchschnittliche Leistung der künftigen LED-Leuchten  W
Energieverbrauchskosten pro Jahr  €/a

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Vorschriften, Pflichten und Förderung

Gesetzliche Grundlagen, Förderoptionen für Straßenbeleuchtung sowie ein Überblick über den Stand der Beleuchtungstechnik: Hier finden Sie wichtige Informationen für die erfolgreiche Planung der Straßenbeleuchtung in Ihrer Kommune.

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Gesetzliche Grundlagen und NormenGesetzliche Grundlagen und Normen
Gesetzliche Grundlagen und Normen
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Förderung
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LexikonLexikon
Lexikon

Beleuchtungstechnik

Beleuchtungstechnik und Beleuchtungsniveau sind entscheidend für die Höhe des Energieverbrauchs der Anlage.

Als Faustregel für Planung und Betrieb gilt: Straßenbeleuchtung sollte eingesetzt werden,

  • WO es nötig ist,
  • WANN es nötig ist, und
  • SO VIEL wie nötig ist.

Um ein angemessenes Beleuchtungsergebnis bei möglichst geringem Energieverbrauch der „Straßenlaterne“ zu erzielen, sind diese Faktoren entscheidend:

  • Abstimmen des Beleuchtungsniveaus auf die Bedeutung des Verkehrsweges (Konfliktpotenzial der Verkehrssituation, Straßentyp, Komplexität der Sehaufgabe, etc.)
  • Zeitliches Anpassen des Beleuchtungsniveaus an die Nutzungsintensität des Verkehrsweges (z.B. bei einer Anliegerstraße mit wenig Verkehrsaufkommen in der Nacht)
  • Eine auf die Beleuchtungsaufgabe sowie den Straßentyp und die Mastgeometrie abgestimmte Abstrahlcharakteristik der Leuchte
  • Technischer Zustand der Leuchtenoptik (Reflektoren, Abdeckung)
  • Lichtausbeute des verwendeten Leuchtmittels
  • Wirkungsgrad des Vorschaltgerätes

Leuchtentechnologien

In Thüringen kommen im Wesentlichen zwei Technologien zum Einsatz: so genannte konventionelle Leuchten mit Gas-Hochdruckentladungstechnik und LED-Technik. Kommunen sollten bei der Beschaffung von Straßenbeleuchtung nicht nur auf den Preis schauen. Entscheidend sind die langfristigen Lebenszykluskosten, bestehend aus Ausgaben für das Errichten, Warten und Instandhalten der Straßenbeleuchtung sowie die Energiekosten.

ThEGA-Tipp:

Wegen der schlechten Lichtausbeute dürfen Quecksilberdampflampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Doch selbst bei vorhandenen Lagerbeständen sind Kommunen aus Kostengründen gut beraten, diese Straßenlampen zügig gegen eine energieeffizientere Alternative zu tauschen.

Straßenbeleuchtung mit konventionellen Leuchten

Konventionelle Leuchten enthalten als Leuchtmittel eine Gas-Hochdruckentladungslampe. Nach Art des enthaltenen Gases unterscheidet man Quecksilber-, Natrium- und Halogenmetalldampflampen. Wie die Tabelle unten zeigt, verfügen die einzelnen Leuchtmitteltypen über unterschiedliche Lichtausbeute, Farbtemperatur, Farbwiedergabe und Lebensdauer.

Die Leuchten benötigen für den Betrieb ein so genanntes Vorschaltgerät. Es gibt konventionelle und elektronische Vorschaltgeräte. Elektronische Vorschaltgeräte besitzen einen deutlich besseren Wirkungsgrad, sind allerdings störanfälliger als ihre konventionellen Verwandten. Die Lichtverteilung erfolgt meistens über Reflektoren, die in die Leuchte eingebaut sind. Die Energieeffizienz der Leuchte ist abhängig von der Lichtausbeute des Leuchtmittels sowie den Wirkungsgraden von Vorschaltgerät und Leuchtenoptik.

Vorteile:

  • jahrzehntelang erprobtes, zuverlässiges System
  • gute Lichtausbeute bei Natrium- und Halogenmetalldampflampen
  • durch standardisierte optische, elektrische und mechanische Schnittstellen sind die verschiedenen Komponenten in den meisten Fällen herstellerunabhängig austauschbar
  • bei Nachbeschaffung kann aktuell auf Produkte verschiedener Hersteller zurückgegriffen werden

ThEGA-Tipp:

Wegen der schlechten Lichtausbeute dürfen Quecksilberdampflampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Doch selbst bei vorhandenen Lagerbeständen sind Kommunen aus Kostengründen gut beraten, diese Straßenlampen zügig gegen eine energieeffizientere Alternative zu tauschen.

Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten

LED ist ein Halbleiter-Kristall, welcher durch Anlegen einer elektrischen Spannung Licht aussendet. In einer LED-Leuchte werden mehrere LED zu einem Modul zusammengeschaltet. Meist benötigt das LED-Modul für den Betrieb ein Vorschaltgerät, den so genannten Treiber. Die Lichtverteilung erfolgt zumeist über eine Linsenoptik.

Wollen Sie für Ihre Kommune die Straßenlampen auf LED umrüsten und die Vorteile der LED-Technik nutzen? Dann sollten Sie beim Beschaffen der Leuchten verschiedene Qualitätskriterien beachten. Hierbei unterstützt Sie die ThEGA-Arbeitshilfe Entscheidungshilfe LED-Leuchte. Vereinbaren Sie mit dem Leuchtenhersteller oder Dienstleister Ersatzteil- oder Betriebsgarantien, um die Risiken für ihre Gemeinde zu reduzieren. Bei LED-Leuchten gibt es außerdem keine standardisierten Schnittstellen zwischen Leuchte und Leuchtmittel. Entsprechend bindet sich die Kommune beim Kauf von Ersatzteilen an den jeweiligen Leuchtenhersteller. Zudem fehlen Langzeiterfahrungen in der Praxis und verbindliche Standards, um die Lebensdauerangaben der Hersteller vergleichen zu können.

Vorteile:

  • langlebige, sehr energieeffiziente Lichttechnologie
  • verschiedene Lichtfarben möglich
  • sehr gute Farbwiedergabe
  • präzise Lichtlenkung, geringer Streulichtanteil
  • sehr gut steuerbar
  • keine Anlaufzeit

ThEGA-Tipp:

Eine wirtschaftlich interessante Zwischenlösung bei der Umrüstung bestehender Straßenlaternen sind so genannte LED Retrofit. Diese besondere Art von „LED-Lampen“ besitzt eine den Hochdruckentladungslampen nachempfundene Kolbenform und Abstrahlcharakteristik. Sie lässt sich über ein standardisiertes E-27-Gewinde in viele bestehende Leuchten einbauen. Was Sie bei Beschaffung, Einbau und Betrieb beachten sollten, erfahren Sie in unserer Arbeitshilfe LED Retrofit.

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Gesetzliche Grundlagen und Normen für Straßenbeleuchtung

Kommunale Verwaltungen haben eine Straßenverkehrssicherungspflicht. Sie sind somit dafür verantwortlich, Gefahren für Verkehrsteilnehmer zu mindern. Hierzu zählt unter anderem eine angemessene Straßenbeleuchtung. Nach aktueller Rechtsprechung gilt die Beleuchtungspflicht für wichtige Verkehrswege und für Fußgängerüberwege. Straßen von untergeordneter Bedeutung müssen nicht zwingend beleuchtet werden. Über Umfang und Dauer der gemeindlichen Straßenbeleuchtung können keine allgemeingültigen Aussagen gemacht werden. Über die sich aus der Verkehrssicherungspflicht und der sicherheitsrechtlichen Beleuchtungspflicht ergebenden Anforderungen hinaus liegt es weitgehend im gemeindlichen Ermessen, wie und in welchem Umfang die Straßen beleuchtet werden. Je nach Charakter, Größe und Leistungsfähigkeit der Gemeinden können sich dabei erhebliche Unterschiede ergeben.

Der Gesetzgeber hat – mit Ausnahme von Fußgängerüberwegen – das Beleuchtungsniveau für bestimmte Straßen nicht konkret festgelegt. Aus der Rechtsprechung ergeben sich jedoch Kriterien, wie umfangreich die Straßen beleuchtet sein müssen. Das hängt einerseits vom Maß der Wahrscheinlichkeit und Schwere der Schädigung der Verkehrsteilnehmer und andererseits von den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kommune ab. Das Zusammenspiel dieser Faktoren definiert die Gestaltungsspielräume der Gemeinden für das Erstellen eines Beleuchtungskonzeptes. Als Faustregel gilt: Die Qualität der Straßenbeleuchtung soll mit zunehmendem Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer steigen.

Die europäische Norm DIN 13201 „Straßenbeleuchtung“ beschreibt die Beleuchtungsklassen und Gütemerkmale der Straßenbeleuchtung sowie die Methoden, um diese zu berechnen und zu messen. Die Norm besitzt keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sie bietet Planern und Kommunen jedoch Orientierungsmöglichkeiten, um das Beleuchtungsniveau der Straßenlampen festzulegen. Dabei spielen verkehrstechnische Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Das sind zum Beispiel: Fahrgeschwindigkeit, Hauptnutzer der Straße und Verkehrsaufkommen.

Die DGUV V3 (vormals BGVA3) regelt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft unter Einhaltung elektrotechnischer Regeln errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen. Dies schließt eine regelmäßige Prüfung der Anlage, auch bezüglich der Standfestigkeit ein. Es wird empfohlen, diese Prüfung alle vier Jahre durchzuführen. Dies hat auch versicherungsrechtliche Bedeutung, da diverse Versicherungen einen Versicherungsschutz ausschließen, sollten Personen durch ein ungeprüftes Gerät zu Schaden kommen.

Bundesnaturschutzgesetz

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) auf den Weg gebracht, welche den Schutz der Nacht mehr fördern soll. Grundlage dieser Änderung ist der rapide Rückgang der Insektenarten sowie weitere Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen durch künstliches Licht. Ziel ist es, dieses Licht gezielter und nur mit der notwendigen Stärke zur notwendigen Zeit auszusenden. Damit bestärkt der Gesetzgeber ebenfalls die Beratungsgrundsätze der ThEGA.

Den Änderungsentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes können Sie hier nachlesen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Der Informationsdienst Umweltrecht e.V. hat dazu einen Brief veröffentlicht, mit bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten: IDUR e.V.

ThEGA-Tipp:

Fußgängerüberwege müssen gemäß der Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (R FGÜ 2001) ausgestattet sein mit einer ortsfesten Beleuchtung entsprechend der DIN 5044 und der DIN 67523.

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Förderung der Straßenbeleuchtung

Der Freistaat Thüringen und der Bund unterstützen Kommunen, die ihre Straßenbeleuchtung modernisieren möchten. Hier erfahren Sie, welche Förderprogramme es für Ihre Kommune gibt.

Landesförderung Straßenbeleuchtung mit dem Förderprogramm „Klima Invest“:

 

Die Überarbeitung der Richtlinie ist vorgesehen, allerdings kann auf Grund der Haushaltssituation derzeit keine Aussage zum Inkrafttreten einer neuen Richtlinie getroffen werden.  Weitere Informationen.

 

Bundesförderung zur Straßenbeleuchtung mit dem Förderprogramm "Kommunalrichtlinie":

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) u.a. den Einbau von LED-Straßenleuchten in kommunale Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Höhe der Förderung hängt von der finanziellen Situation des Antragstellers und der erzielbaren CO2-Minderung ab. Weitere aktuelle Informationen zum Förderprogramm des Bundes erhalten Sie auf der NKI-Website.

Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Lichtsignalanlagen - einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Gefördert wird auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen). 
Gefördert werden auch Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleister z.B. für eine Bestandsaufnahme, Treibhausgasminderungspotentiale, Vorplanungsphase oder auch verschiedenen Umsetzungsvarianten.

Folgenden Förderschwerpunkt gibt es hierzu:

sowie

Der Thüringer Kreis Altenburger Land hat als ehemaliges Braunkohlerevier gesonderte Förderbedingungen. Antragssteller aus dieser Region können deshalb von einer bis zu 15 Prozent erhöhten Förderquote profitieren.

 

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Umweltschutz und Straßenbeleuchtung

Die nächtliche Beleuchtung des Außenraums hilft unter anderem, Gefahrensituationen im Verkehr zu reduzieren sowie Orientierung und Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Für die Umwelt ergeben sich aus der nächtlichen Straßenbeleuchtung allerdings auch immer mehr Nachteile:

  • Der rhythmische Wechsel von Tag und Nacht ist ein wichtiger Taktgeber für lebenswichtige Aktivitäten und Stoffwechselprozesse von Menschen, Tieren und Pflanzen. Das zunehmende Aufhellen der Nacht durch künstliche Beleuchtung stört diesen Rhythmus erheblich.
  • Schlecht abgeschirmte Straßenlaternen sowie ungünstig ausgerichtete Gebäudestrahler und Leuchten mit kalt- oder neutralweißen Leuchtmitteln locken viele nachtaktive Insekten an. Häufig sterben die Insekten dort erschöpft oder werden eine leichte Beute für andere Tiere.
  • Der Sternenhimmel ist ein jahrtausendealtes Kulturgut. Über urbanen Räumen verblasst er zunehmend. Selbst in vielen mittelgroßen Städten lassen sich viele Sternbilder oder die Milchstraße nur noch erahnen, weil die natürliche Dunkelheit der Nacht durch künstliche Lichtquellen immer mehr verschwindet.

Deshalb betrachten immer mehr Experten die Nacht selbst als schützenwertes Gut. Kommunen können einen wichtigen Beitrag leisten, die Nacht zu bewahren. Zunächst sollten Beleuchtungsniveau und -umfang der Straßenbeleuchtung auf das notwendige Maß reduziert sein. Gut abgeschirmte Leuchten – keine Lichtabstrahlung oberhalb eines Winkels von 90 Grad – und gelb bis warmweiß strahlende Leuchtmittel helfen ebenfalls, die Nacht zu schützen.

Der Reboundeffekt vergleicht, wie viele Energiekosten durch eine energieeffizientere Beleuchtungstechnik theoretisch eingespart werden können und wie viele Energiekosten nach der Berücksichtigung von Verhaltensänderungen tatsächlich eingespart werden. Installiert beispielsweise eine Kommune eine neue LED Straßenbeleuchtung, finanziert mit der aus der Umstellung resultierenden Energieeinsparung jedoch eine nicht notwendige Erhöhung des Beleuchtungsniveaus, sinkt der theoretische Einsparbetrag. Der Rebound hat so neben monetären Effekten auch einen negativen Einfluss auf die kommunale CO2-Bilanz und damit auf das Erreichen von Klimaschutzzielen. Ferner wirkt sich die Erhöhung des Beleuchtungsniveaus auch negativ auf die Reduzierung von Lichtemissionen aus.

Weiterführende detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer Fachinformation.

ThEGA-Tipp:

In Parkanlagen oder ländlichen Regionen, die an Naturschutzgebiete grenzen, sind gelb strahlende Leuchtmittel eine gute Wahl. Diese haben eine geringere Anlockwirkung auf Insekten. Bei konventionellen Leuchten erfüllen Natriumdampflampen diese Voraussetzung, im LED-Bereich sind es Leuchten mit der Lichtfarbe „Amber“.

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Lexikon

  • Adaptation
  • Beleuchtungsniveau
  • Beleuchtungsstärke
  • Bemessungs-Lichtstrom
  • Bemessungs-Leistung
  • CE-Erklärung
  • Dämmerungsschalter
  • Degradation
  • DIN 13201
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
  • ENEC
  • Farbtemperatur
  • Farbwiedergabe-Index (CRI)
  • Gütemerkmale der Beleuchtung
  • Halbnachtbetrieb
  • Halbzylindrische Beleuchtungsstärke
  • IP-Schutzart
  • ISO 9.001
  • ISO 14.001
  • Konstantlichstromregelung
  • Lampensockel
  • LED
  • Leistungsaufnahme
  • Leuchtdichte
  • Leuchte
  • Leuchtmittel (Lampe)
  • Lichtausbeute
  • Lichtfarbe
  • Lichtimmission
  • Lichtpunkt
  • Lichtpunktgeometrie
  • Lichtstärke
  • Lichtstärkeverteilung
  • Lichtstrom
  • Lichtstromrückgang
  • Lichtverschmutzung
  • Multi-Layer-Konzept
  • Retrofit-Leuchtmittel
  • Schutzart
  • Schutzklassen
  • Sehaufgabe
  • Straßenleuchte, konventionell
  • Straßenleuchte, LED
  • Systemlebensdauer
  • Überspannungsschutz
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Planung und Umrüstung

Bestand der Straßenbeleuchtung erfassen, Modernisierungskonzept erstellen, Feinplanung vornehmen und schließlich die Straßenleuchten beschaffen und errichten.

ThEGA-Tipp:

Das vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebene BfN-Skript 543 „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen -Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung“ gibt einen tieferen Blick auf die Auswirkungen von Licht, rechtliche Anforderungen und Handlungsempfehlungen.

BestandserfassungBestandserfassung
Bestandserfassung
ModernisierungskonzeptModernisierungskonzept
Modernisierungskonzept
FeinplanungFeinplanung
Feinplanung
BeschaffungBeschaffung
Beschaffung
Errichtung und ErgebniskontrolleErrichtung und Ergebniskontrolle
Errichtung und Ergebniskontrolle

Bestandserfassung der Straßenbeleuchtung

Bevor die Straßenbeleuchtung modernisiert wird, sollten die Kommunen den Status Quo kennen und genau über den Zustand der aktuellen Straßenleuchten informiert sein. Das Erfassen der bestehenden Anlage ist die Basis für alle weiteren Schritte. Dabei sollten neben Alter und technologischer Ausstattung auch die Lichtpunkt- und Straßengeometrie sowie die jeweilige Straßenkategorie erfasst werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, die Geodaten jedes einzelnen Lichtpunktes zu erfassen. Unter Arbeitshilfen finden Sie das Dokument „Musterliste Bestandserfassung“, welches Ihnen zeigt, welche Erfassungsdaten aus fachlicher Sicht empfehlenswert sind. Die ThEGA zeigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunen zusätzlich in kostenlosen Praxis-Workshops, wie die tabellarisch erfassten Daten in eine digitale Karte überführt werden können.

ThEGA-Tipp:

Das Land Thüringen fördert die Bestandserfassung und das Erstellen von Modernisierungskonzepten. Gemäß der Richtlinie „Klima Invest – Förderung von Klimaschutz in Kommunen“ werden bis zu 40 Prozent der Kosten übernommen.

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Modernisierungskonzept für Straßenbeleuchtung

Für Kommunen gibt es verschiedene technische Optionen, die Energieeffizienz der Straßenbeleuchtung zur verbessern. Welche Option im Einzelfall die richtige ist, muss eine Vollkostenbetrachtung zeigen – und zwar unter Berücksichtigung der individuellen technischen Rahmenbedingungen und lichttechnischen Erfordernisse. Dafür müssen Modernisierungs- und Betriebskosten der einzelnen Varianten betrachtet werden. Die ThEGA-Arbeitshilfe (Bestandserfassung Konzept) zur Beschaffung der entsprechenden Dienstleistung hilft Ihnen dabei. 

Das sind die wichtigsten Modernisierungsvarianten für Kommunen:

  • Kompletterneuerung Lichtpunkt
    • Zeitpunkt: Wenn Mast und Leuchte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.
    • Hinweis: Mastgeometrie (Abstand, Höhe, Überhang) kann bspw. in Bezug auf die Abstrahlcharakteristik der neuen Leuchten optimiert werden.
  • Austausch Leuchtenkopf
    • Zeitpunkt: Wenn der Leuchtenkopf in einem technisch schlechten Zustand ist oder das Ende der Lebensdauer erreicht hat.
    • Hinweis: Neue Leuchte muss entsprechend der vorhandenen Lichtpunkt- und Straßengeometrie ausgewählt werden.
  • Sanierung Leuchtenkopf
    • Zeitpunkt: Wenn das Leuchtengehäuse erhaltenswert ist.
    • Hinweis: Es gibt 3 Varianten
      • Einbau eines LED-Moduls inklusive Optik, Abdeckung und Treiber.
      • Austausch Leuchtmittel und Vorschaltgerät gegen energieeffizientere konventionelle Lösung.
      • Austausch Leuchtmittel und Vorschaltgerät gegen sog. LED-Retrofit.

Ein Modernisierungskonzept sollte Ihnen als Kommune diese Fragen beantworten:

  • Wo besteht aus sicherheitsrelevanten und rechtlichen Gründen dringender Handlungsbedarf?
  • Wo besteht aus Altersgründen bestehender Anlagenteile (Leuchte, Mast, Verkabelung) zeitnah Erneuerungsbedarf?
  • Wie hoch sind die Betriebskosten der jeweiligen Teilanlagen?
  • Wo ist das Beleuchtungsniveau der Teilanlagen für die jeweilige Verkehrssituation unangemessen und sollte angepasst werden?
  • Besteht Verbesserungspotenzial bei der Beleuchtungssteuerung?
  • Welche Modernisierungsvariante ist – gesamtwirtschaftlich betrachtet – die jeweils beste?
  • Wann und in welcher Reihenfolge sollen unter Berücksichtigung energetischer, technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Aspekte die einzelnen Teilanlagen der Straßenbeleuchtung erneuert werden?
  • Welche Schutzart und welches Überspannungsschutzkonzept sollten zur Anwendung kommen?
  • Wie können unerwünschte Nebenwirkungen der nächtlichen Außenbeleuchtung durch z.B. Lichtverschmutzung minimiert werden?
  • Welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es?
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Feinplanung der Straßenbeleuchtung

Die detaillierte Planung der Straßenbeleuchtung steht im Schritt „Feinplanung“ an. Grundlage für die Reihenfolge der zu planenden Bauabschnitte ist das Modernisierungskonzept. Nach Abschluss der Feinplanung sollten der Kommune diese Informationen vorliegen:

  • Details zum gewünschten Beleuchtungsergebnis
  • ein elektrisches Konzept (Schaltung, Steuerung und Schutz)
  • sowie Material, Maße und Einbau der Befestigungssysteme

ThEGA-Tipp:

Durch Blitzeinschlag oder Schaltvorgänge im Stromverteilnetz kann die Straßenbeleuchtung hohen Überspannungen ausgesetzt sein. LED-Leuchten reagieren wegen der vielen elektronischen Bauteile sensibler auf Überspannung als konventionelle Leuchten. Deshalb sollte bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik ein Überspannungsschutzkonzept entwickelt werden. Erst durch die Kombination geeigneter Schutzmaßnahmen in Leuchte, Mastanschlusskasten und Schaltschrank können LED-Leuchten zuverlässig vor Überspannungsschäden geschützt werden.

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Beschaffung der Straßenbeleuchtung

Die Feinplanung ist Grundlage für das Leistungsverzeichnis für die Beschaffung von Bauleistungen und Technik für die Beleuchtungsanlage. Beim Kauf neuer Straßenleuchten sollten Kommunen nicht allein auf den Preis achten. Die neuen Leuchten oder Leuchtmittel müssen auch qualitativ in der Lage sein, die geplante Beleuchtungsaufgabe zu erfüllen. Zusätzlich macht sich ein kritischer Blick auf zu erwartende Betriebskosten bezahlt. Denn hochgerechnet auf die Nutzungsdauer von modernen Straßenleuchten sind die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Energie deutlich höher als die eigentlichen Investitionskosten.

Deswegen sollten bei der Beschaffung Standards formuliert werden, die das gewünschte Beleuchtungsergebnis gewährleisten und sich positiv auf die Langlebigkeit der Leuchte, ihren Energieverbrauch und die Wartungskosten auswirken. Wie das geht, erfahren Kommunen im Praxis-Workshop der ThEGA. Weiterhin stellt die ThEGA die „Checkliste Entscheidungshilfe LED Leuchte“ bereit.

ThEGA-Tipp:

Straßenleuchten sind eindeutig beschreibbare Produkte. Die Nennung eines Leitfabrikats ist daher aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht möglich. Um einen breiten Wettbewerb mit entsprechenden Kostenvorteilen für Ihre Kommune zu ermöglichen, sollten vielmehr die gewünschten technischen Merkmale möglichst präzise sowie produkt- und herstellerunabhängig formuliert werden.

Definition Beleuchtungsergebnis

Die kommunalen Vertreter sollten zunächst mit einem Planungsbüro das gewünschte Beleuchtungsergebnis für die jeweiligen Straßenzüge abstimmen. Dieses Anforderungsprofil wird dann in der Ausschreibung als Muss-Anforderung für eine definierte Straßen- und Lichtpunktgeometrie vorgegeben. Mit Hilfe einer lichttechnischen Simulation muss der Anbieter anschließend nachweisen, dass er die geforderte Beleuchtungsaufgabe mittels der angebotenen Leuchte erfüllen kann. Wichtige Kriterien für das Beschreiben des Beleuchtungsergebnisses sind Leuchtdichte bzw. Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Farbtemperatur. Unser Lexikon erklärt Ihnen, was die Fachbegriffe im Einzelnen bedeuten.

Um insbesondere bei der Beschaffung von LED-Leuchten eine Mindestqualität sicherzustellen, sollten in der Ausschreibung verschiedene Qualitätsmerkmale bzw. Standards als Muss-Kriterien definiert werden, deren Nichterfüllung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führt.

Berücksichtigung Energieverbrauch (Energieeffizienz)

Energieeffizienz ist ein unbestimmtes Vergabekriterium und muss für den Vergabeprozess konkretisiert werden. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch die Vorgabe, wonach das gewünschte Beleuchtungsergebnis bei minimaler Leistungsaufnahme der verwendeten Leuchten zur realisieren ist.

Berücksichtigung Instandhaltungskosten

Die Verfügbarkeit und die Kosten für Verschleißteile wie zum Beispiel das LED-Modul sind ein wichtiger Einflussfaktor auf die Instandhaltungskosten der LED-Technik. Bei LED-Leuchten gibt es keine herstellerübergreifend standardisierten Schnittstellen zwischen Leuchtengehäuse und Modul. Die Folge: Ein Ersatzteilmarkt, der die Preise reguliert, existiert nicht. Somit können Kommunen die Instandhaltungskosten nur über die Vorgabe einer maximalen Austauschdauer einfließen lassen. Diese sollte mit einer langfristigen Verfügbarkeits- und Kostengarantie für LED-Modul und LED-Treiber gekoppelt werden. Oft ist es nicht einfach, solche langfristigen Ersatzteilgarantien zu erhalten. Eine Alternative kann die Kombination mit der Ausschreibung einer Betriebsgarantie für die Beleuchtungsanlage sein.

Bewertung der gestalterischen Qualität der Leuchte

Ästhetik ist ein unbestimmtes Kriterium, welches nur durch das Konkretisieren für einen öffentlichen Beschaffungsvorgang genutzt werden kann. Hierzu muss die Gemeinde beschreiben, worin die Eigenschaften einer ästhetischen Leuchte bestehen. Dies können zum Beispiel Form, Farbe und Charakter sein. Eine von der Gemeinde bestimmte Kommission entscheidet dann im Zuge der Vergabe, welche Leuchte die ästhetischen Vorgaben am besten erfüllt.

ThEGA-Tipp:

Den Zuschlag sollte am Ende der Bieter erhalten, der das gewünschte Beleuchtungsergebnis unter Berücksichtigung der gestalterischen Aspekte und technischen Vorgaben zu den günstigsten Lebenszykluskosten liefert.

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Errichtung und Ergebniskontrolle der Straßenbeleuchtung

Nach Auftragsvergabe an den Bestbieter folgt das Errichten der Straßenbeleuchtung. Bauleitung und Gemeindevertretung achten im Idealfall gemeinsam darauf, dass die Umsetzung entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistung erfolgt.

Nachdem die neue Straßenbeleuchtung in Betrieb ist, erfolgt die optische und im Zweifelsfall messtechnisch unterstützte Ergebniskontrolle. Dafür sollten Beleuchtungsniveau sowie Gleichmäßigkeit und Blendung der neuen Beleuchtungsanlage geprüft werden. Entspricht die Anlage den Vorstellungen, erfolgt die Abnahme verbunden mit der Einweisung und Übergabe der Revisionsunterlagen. Das sind beispielsweise Bauabnahmeprotokolle, Errichterbescheinigungen und Planungsdokumentationen.

Darüber hinaus sollte die Kommune durch regelmäßiges Erfassen der Zählerstände prüfen, ob die Anlage auch beim Energieverbrauch die vereinbarten Vorgaben erfüllt.

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Angebote der ThEGA

Profitieren Sie von unserem Fachwissen: Die ThEGA bietet Kommunen vielfältige und herstellerunabhängige Unterstützung bei der Modernisierung und Neuorganisation der Straßenbeleuchtung. Besuchen Sie zum Beispiel unsere Praxis-Workshops. Oder nutzen Sie unsere Initialberatung, wenn Ihre Kommune noch am Anfang bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung steht. Die praxiserprobten und kostenlosen ThEGA-Arbeitshilfen runden das Angebot ab.

BeratungBeratung
Beratung
Praxis-WorkshopsPraxis-Workshops
Praxis-Workshops
ArbeitshilfenArbeitshilfen
Arbeitshilfen

Beratung

Mit unseren Beratungen stehen wir Kommunen in jeder Projektphase gerne unterstützend zur Seite – sowohl mit einer orientierenden Initialberatung, als auch individuell mit einer Prozessberatung während eines laufenden Projekts.

Vereinbaren Sie einen individuellen und kostenfreien Beratungstermin mit uns. Hierbei werden unter anderem diese Fragen besprochen:

  • Welchen Umfang hat die Beleuchtungspflicht?
  • Welche Arbeitsschritte sind in welcher Reihenfolge vorzunehmen?
  • Welche Daten sollten bei der Bestandserfassung aufgenommen werden?
  • Wie kann das gewünschte Beleuchtungsergebnis beschrieben werden?
  • Welche Modernisierungsvarianten gibt es?
  • Welche Qualitätskriterien zeichnen hochwertige LED-Leuchten aus?
  • Wie können Lebenszykluskosten bei der Ausschreibung berücksichtigt werden?
  • Was ist bei der Betriebsführung zu beachten?
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Praxis-Workshops

Besuchen Sie unsere kostenfreien Praxis-Workshops, in denen kommunale Akteure ihr Praxiswissen zum Thema Straßenbeleuchtung ausbauen können.

Das sind die nächsten Workshop-Themen:

  • Workshop 1: Grundlagen Modernisierung und Betrieb der Straßenbeleuchtung
  • Workshop 2: Bestandserfassung und Anlage eines kartenbasierten Leuchtenkatasters
  • Workshop 3: Beschaffung von LED-Straßenleuchten unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien und Lebenszykluskosten

Die Teilnehmerkapazität der Praxis-Workshops ist begrenzt. Melden Sie sich frühzeitig über unseren Veranstaltungskalender an.

zum Veranstaltungskalender

Kontakt

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Arbeitshilfen

Die ThEGA unterstützt kommunale Akteure bei Bestandserfassung, Erstellung von Modernisierungskonzepten sowie Ausschreibung und Vergabe von Komponenten und Dienstleistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung. Diese Arbeitshilfen bieten wir Ihnen zum kostenlosen Download an:

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Downloads & Informationen

zum Thema Straßenbeleuchtung

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Mit unseren Angeboten helfen wir Thüringer Kommunen und Landkreisen, Energiekosten und CO2-Emissionen dauerhaft zu reduzieren – zum Beispiel durch kommunales Energiemanagement oder die Optimierung der Straßenbeleuchtung.

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Durch Transparenz beim Energieverbrauch und geringinvestive Maßnahmen können in kommunalen Liegenschaften die Energiekosten und CO2-Emissionen dauerhaft reduziert werden. Mit unseren Angeboten rund um das kommunale Energiemanagement (kEM) unterstützen wir Sie dabei.

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Als Landesenergieagentur beraten wir 40 Thüringer EFRE-Kommunen in energetischen Fragen und unterstützen bei Berechnungen und Nachweisen rund um die Antragsstellung für die EU-Fördergelder.

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Ehrenamt trifft Klimaschutz: Menschen und Kommunen gesucht, die sich lokal für mehr Klimaschutz engagieren.

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Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-220
E-Mail: info@thega.de

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