GEG und BEG: Pflichten und Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch bekannt als sogenanntes "Heizungsgesetz" - ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.
Im Rahmen der Online-Veranstaltung informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG.
Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude beleuchten
Inhalte:
9:00 Uhr | Begrüßung Neele Birnbaum, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen |
9:05 Uhr | Das Gebäudeenergiegesetz und seine Pflichten für Unternehmen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf, RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB |
10:00 Uhr | Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe |
11:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Zielgruppen:
Unternehmen, Wirtschaftförderer, Kommunen
Hinweis:
Die Anrechnung der Veranstaltung für die Verlängerung des Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist beantragt (dena-Punkte).
Bei inhaltlichen Rückfragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:
Neele Birnbaum
Klimaschutz in Unternehmen (KEAN)
Tel.: 0511 89 70 39-19
E-Mail. neele.birnbaum@klimaschutz-niedersachsen.de
Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung der Energieagenturen der Länder Niedersachsen (KEAN), Hessen (LEA) und Thüringen (ThEGA) – in Kooperation mit der örtlichen Wirtschaftsförderung und regionalen Energieagentur.