Windenergie in Thüringen
Windenergieanlagen und Windparks: Informationen und Beratung für einen Dialog aller Beteiligten
Thüringen will seinen Energiebedarf bis 2040 bilanziell durch einen Mix aus 100 Prozent regenerativen Energien decken. Die Windenergie kann einen wichtigen Beitrag leisten, um diese Marke zu erreichen. Die Servicestelle Windenergie unterstützt Bürger, Kommunen und Projektierer mit verschiedenen Angeboten und macht sich für Transparenz und regionale Wertschöpfung stark.
Windenergie in Thüringen – Dialog mit allen Beteiligten
Die Servicestelle Windenergie ist die zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Windenergie in Thüringen. Sie ist im Auftrag der Thüringer Landesregierung bei der Landesenergieagentur ThEGA eingerichtet. Wir unterstützen Bürger, Kommunen und Projektierer mit zielgruppenspezifischen Angeboten und machen uns für Transparenz, regionale Wertschöpfung und Beteiligung aller Interessengruppen beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen stark. Die Servicestelle Windenergie unterstützt einen sachorientierten und sachkundigen Dialog und will dazu beitragen, dass Bürger, Kommunen und Projektierungsunternehmen gemeinsam von den Windparks profitieren und die Wertschöpfung der Windenergie größtenteils in Thüringen verbleibt.
Angebote und Leistungen der Servicestelle Windenergie
Ob fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte, Hilfe beim Gründen von Eigentümerinteressengemeinschaften oder Beratung zu Bürgerbeteiligungsmodellen – wir beraten Sie kostenfrei vor Ort. Zudem organisieren und moderieren wir regionale Dialogveranstaltungen, vermitteln Mediatoren bei Konflikten und vergeben das Siegel „Faire Windenergie“ an Unternehmen, die sich an unsere Vorgaben für faire Verträge, Transparenz und Beteiligung halten.
Besuchen Sie auch unsere gemeinsame Windenergie-Website mit dem Bundesverband für Windenergie (BWE) und dem Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN). Dort haben wir weitere Fakten und Positionen zum Thema für Sie gesammelt.
Jeden Donnerstag ist Bürgersprechtag
Wir bieten Bürgerinnen und Bürgern jeden Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr unsere kostenlose Beratung an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0361 560 32 20. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner
Wie können wir Sie unterstützen?
Wussten Sie schon?
Stand: 02/2023
Quellen: ThEGA, Bundesverband Windenergie e.V., Thüringer Landesamt für Statistik
Leichte Steigerung beim Windenergieausbau in Thüringen 2024
News zu Windenergie in Thüringen
Video-Empfehlungen
Windenergie in Thüringen: Fragen und Antworten
Das Pro zum Kontra der Windkraftgegner
Global Wind Day 2021
Gemeinsam und fair geht mehr: Preis für Windenergie-Projekte
Die Servicestelle Windenergie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) hat am 30. November 2017 zum ersten Mal den Preis „Gemeinsam und fair geht mehr“ in Erfurt verliehen. Die Landesenergieagentur zeichnet damit Akteure aus, die in hervorragender Weise die Leitlinien des Siegels „Faire Windenergie in Thüringen“ bei ihren Windenergie-Projekten berücksichtigen. Mit dem Preis möchte die ThEGA Projekten mit hoher Bürgerbeteiligung und Akzeptanz eine öffentlichkeitswirksame Plattform geben und andere Akteure zum Nachmachen motivieren.
Weiterbildungsfahrten der Servicestelle Windenergie
In regelmäßigen Abständen führt die Servicestelle Windenergie Weiterbildungsfahren mit Vertretern von Thüringer Kommunen und Landespolitikern, Umweltorganisationen und Bildungsinstitutionen durch. Wir bieten Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit eine Vernetzungs- und Austauschmöglichkeit abseits von Messen und Kongressen sowie eine Diskussionsplattform über aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Bereich Windenergie.
Best-Practice-Video: Windenergie von den Eichsfeldwerken Dingelstädt
Downloads und Infomaterial
zur Windenergie in Thüringen
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Hier finden Sie die aktuellen Planungsstände der Regionalen Planungsgemeinschaft Thüringen zur Ausweisung Flächen für Windenenergie:
Bundesverband Windenergie / Landesverband Thüringen
Fachagentur Windenergie an Land / Publikationen verschiedener Themenbereiche Windenergie
Thüringen – Unser Wind – Unsere Energie
Der Bundesverband Windenergie (BWE), das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) und die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam mit ihren Partnern über die Nutzung der Windenergie zu informieren, getreu dem Motto „THÜRINGEN – Unser Wind. Unsere Energie.“ Wir wollen die Akzeptanz für diese Erneuerbare Energieform in Thüringen stärken, Vorurteile beseitigen und zu verschiedenen Themenbereichen aufklären.
Häufig gestellte Fragen zur Windenergienutzung (FAQ)
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I. Energiewende und Windenergie in Deutschland
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Bietet die Windenergie Versorgungssicherheit? Und was passiert, wenn kein Wind weht (oder keine Sonne scheint)? Wie lässt sich die Grundversorgung weiterhin sicherstellen? Antwort entnommen der Internetseite der Bundesregierung:
Eine nachhaltige Energieversorgung erfordert einen Mix verschiedener erneuerbarer Energien. Solar- und Windenergie produzieren zwar nach Wetter und Tageszeit unterschiedlich viel Strom, insgesamt aber eine große Menge. Das volatile (= unstetig, starken Schwankungen unterworfen) Energieangebot zum Beispiel aus Solar- und Windenergie muss durch die konventionelle Energieerzeugung so ausgeglichen werden, dass zu jeder Zeit der Bedarf gedeckt werden kann. Das erfordert eine zunehmende Flexibilisierung in der Energieversorgung sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite.
Je größer der Anteil von Windenergie an der Stromproduktion ist, desto weniger Grundlastkraftwerke werden benötigt. Zur Ergänzung sind vor allem flexible Kraftwerke geeignet, die bedarfsgerecht einspringen, wenn Flaute ist und die Sonne nicht scheint. Das sind vor allem gut regelbare Biomasse- und Pumpspeicherkraftwerke, aber auch Erdwärme- und Gaskraftwerke. Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme können dann sowohl zur Grundlastversorgung als auch flexibel als Regelenergie eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu lassen sich Braunkohle- und Atomkraftwerke kaum regeln.
zum Weiterlesen:
Bericht der AG 3 Interaktion an den Steuerkreis der Plattform Erneuerbare Energien, die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder (www.bmu.de)
Fragen und Antworten rund um das Energiekonzept der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de -
Kann Windenergie unsere Energieprobleme lösen? Wie sieht es aus mit den ungeklärten Fragen und Problemen bei den Themen Speicherung, Verfügbarkeit, Versorgungssicherheit, Überschussproduktion und Strompreise? Eine einhundertprozentige Koordinierung von volatilen Energieträgern wie der Wind- oder Sonnenergie ist schwierig, was heute in einzelnen Fällen zu Überproduktion und unbefriedigenden Strompreisschwankungen führt. Speicheranlagen sind daher eine wichtige Voraussetzung für eine optimale Nutzung dieser Energien. Diese sind heute aber noch sehr teuer. Die technische Entwicklung schreitet jedoch voran. Sie ist aber nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Zeit. Wie schnell und gut sich die Technik entwickelt, ist heute noch nicht absehbar. Sicher ist, dass es keine Zukunft mit fossilen Energien geben wird und jetzt gehandelt werden muss. Es kann nicht abgewartet werden, bis alle Fragen und Probleme abschließend geklärt sind. Derzeit gibt es bereits eine Vielzahl von Forschungsprojekten auf Bundes- und Länderebene sowie finanzierte EU-Projekte, die Speichertechnologie fördern.
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Wie unterstützt die Windenergie den Klimaschutz? Antwort entnommen der Internetseite der Agentur für Erneuerbare Energien:
Windenergie unterstützt den Klimaschutz durch emissionsfreie Stromerzeugung. Die ganzheitliche Energiebilanz oder auch „Energetische Amortisationszeit“ ist ein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung der Umwelteigenschaften von Windenergieanlagen. Beziffert wird der Zeitraum, in dem eine Windenergieanlage nach ihrer Errichtung Energie erzeugen muss, um die für Herstellung und Betrieb benötigten Energieaufwendungen wieder hereinzuholen sowie ihre mögliche Auswirkung auf die Umwelt. Schon nach kurzer Laufzeit hat ein Windrad die Energie, die für seine Produktion benötigt wurde, wieder „eingespielt“. Dieser Zeitraum wird als „energetische Amortisationszeit“ bezeichnet. Eine Windturbine an Land braucht zwischen drei und sieben Monaten für die energetische Amortisation. Offshore-Anlagen mit mehreren Megawatt Leistung benötigen vier bis fünf Monate, um die bei Produktion und Aufstellung umgesetzte Energie wieder einzubringen. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang.
Eine Windenergieanlage kann während ihrer gesamten Lebenszeit daher je nach Bauweise 40 bis 70 Mal mehr Energie bereitstellen, als für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung aufgewandt wurde. Wenn diese Strommenge fossile Energieträger ersetzt, kann sich die Windenergieanlage die vermiedenen Emissionen der Kohle- und Gaskraftwerke gutschreiben. Sowohl Klima- als auch Energiebilanz sind daher eindeutig positiv – im Gegensatz zu fossilen Kraftwerken. Diese benötigen auch nach Fertigstellung der Anlage stets eine externe Energiezufuhr in Form von Brennstoffen, um diese mit häufig sehr schlechten Wirkungsgraden in Strom oder Wärme umzuwandeln – wobei die klimaschädlichen Treibhausgase freigesetzt werden.
Energetische Amortisationszeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland:
- Windenergieanlage Binnenland: 3 – 7 Monate
- Solarthermische Anlage: 5 – 15 Monate
- Geothermisches Kraftwerk: 7 – 10 Monate
- Wasserkraftanlage: 9 – 13 Monate
- Photovoltaikanlage: 24 – 60 Monate
Beispielhaft kann für eine Windenergieanlage des Typs Enercon E-82 E2/2,3 MW an einem Standort im Binnenland 35,4-mal mehr Energie erzeugt werden als diese während ihres gesamten Lebenszyklus verbraucht. Somit führen Energieverbrauch und Energieerzeugung zu einer energetischen Amortisationszeit von 6,8 Monaten (vgl. http://www.enercon.de/p/downloads/Windblatt_04_11_de_web.pdf)
zum Weiterlesen:
Agentur für Erneuerbare Energien:
http://www.unendlich-viel-energie.de -
Wie wirtschaftlich sind Windenergieanlagen und welche Rolle spielt dabei die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)? Das Konstrukt des EEGs beruht auf der Annahme, dass Technologien mit fortschreitender Markteinführung günstiger werden und sich somit die jeweiligen Vergütungssätze abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Windenergieanlage auch kontinuierlich prozentual reduzieren können. Mit dem EEG werden die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Somit ist das EEG wichtiges Instrument und Motor für den Ausbau der Windenergie.
- EEG bedeutet Einspeisevorrang und Abnahmepflicht für Erneuerbare Energien und Vergütung durch den Übertragungsnetzbetreiber, Degressive Staffelung der Tarife bewirkt automatische Kostensenkung
- Technologische Neuentwicklungen haben Kostennachteile gegenüber bestehenden Technologien, EEG schafft hier den Ausgleich (ähnlich wie Forschungsbeihilfen für Kohle (Kohlepfennig) und Atom
- Vernachlässigung von Externalitäten (CO2 Ausstoß) bei fossiler Erzeugung
- Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage: An einem Standort im Binnenland mit 2.000 Volllaststunden und Investitionskosten von 1.200 Euro pro Kilowatt betragen die Erzeugungskosten rund 8 Cent pro Kilowattstunde, wenn eine Gesamtrendite von 6 Prozent angestrebt wird
Quelle: Volker Quaschning, Erneuerbare Energien und Klimaschutz, 2. Aktualisierte Auflage, 2010
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Welche Vorteile hat Windenergie für Kommunen? Die Nutzung der Windenergie ist ein Baustein der regionalen Energiewende und leistet einen effektiven Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Stärkung des Images der Region (s. 100 % Erneuerbare Energien Regionen in Deutschland), da fossile Brennstoffkosten eingespart werden können. Der Bau und der anschließende Betrieb der Windenergieanlagen können zudem Arbeitsplätze schaffen. Zudem hat der Betreiber Gewerbesteuer zu entrichten, diese Einnahmen kommen der Kommune zugute. Ist die Gemeinde auch Grundstückseigentümer, so erzielt sie zusätzliche Einnahmen aus Pachtzahlungen.
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II. (Aus)wirkungen der Windenergieanlagen
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Wann darf eine Windenergieanlage aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes nicht gebaut werden? Durch die Vorgaben der Landes-, Regional- sowie der lokalen Flächennutzungsplanung kann die Standortwahl für Flächen zur Nutzung der Windenergie gesteuert werden. Im Zuge der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie werden z.B. von der Regionalplanung eine Vielzahl von Kriterien geprüft. Hier zu nennen sind Immissionen (Lärm, Schattenwurf, Licht durch luftrechtlich erforderliche Befeuerung), optisch bedrängende Wirkung, Abstände zu Siedlungen, Fragen des Baurechts und der Flugsicherheit sowie Belange des Naturschutzes (z.B. Auswirkungen auf windenergiesensible Vogelarten (Brut- und Rastvögel sowie Durchzügler), Fledermäuse, Eingriffe ins Landschaftsbild). Erst bei einem positiven Ergebnis dieser Prüfung ist die Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie in einem Regionalplan möglich. Die Ausweisung der Vorranggebiete führt zum Ausschluss der Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen in allen anderen Bereichen.
Im Folgenden muss ein potenzieller Betreiber von Windenergieanlagen in den ausgewiesenen Flächen einen zweiten Genehmigungsschritt in Form eines Verfahrens nach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchlaufen, in dem die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur nochmals in detaillierterer Form abgeprüft werden. Größere Windparks müssen zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. In diesem Planungsverfahren ist es des Weiteren möglich, Einwände zu äußern, die im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt werden müssen, bevor eine unabhängige Behörde nach umfassender Abwägung und Prüfung eine Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit fällen kann.
Ein Genehmigungsverfahren beinhaltet immer auch eine Beurteilung des Vorhabens aus Sicht des Naturschutzes. Von vornherein ausgeschlossen ist die Errichtung von Windenergieanlagen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Kern- und Pflegezonen A des Biosphärenreservats, Kernzonen des UNESCO-Welterbes und Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten. Darüber hinaus sind Gefahren z.B. für Greifvögel und Fledermäuse durch Standortwahl bzw. auch zeitweise Abschaltungen der Anlagen zu vermeiden. Eine sorgfältige Standortauswahl vermeidet die Störung von Mensch und Umwelt in besonders empfindlichen Bereichen. Das garantieren die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Je nach den Eingriffen in den Naturhaushalt können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen veranlasst werden.
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Sind Windenergieanlagen im Wald weniger wirtschaftlich? Wälder waren lange Zeit Landschaftselemente, die aufgrund der geringen Bauhöhe der Windenergieanlagen für einen ertragreichen Betrieb von Windenergieanlagen nicht in Betracht gezogen wurden. Hintergrund ist, dass zwischen Wald und Rotoren ein solch großer Abstand bestehen muss, dass die turbulente Luftströmung, die direkt über der Oberfläche des Waldes entsteht, sich wieder beruhigt hat.
Die technische Entwicklung sowie die Abmessungen der Windenergieanlage haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Nabenhöhen größer 150 m sind nun im Binnenland ausgereifter Standard. Mit diesen Nabenhöhen können Luftschichten erreicht werden, die nur geringfügig durch die Wirkung des Geländes auf den Wind über den Baumkronen beeinflusst werden. Die Windgeschwindigkeit nimmt zu, während gleichzeitig die Turbulenzen abnehmen. Der Wind in größeren Höhen strömt konstanter, folglich ist die Windausbeute bzw. der Ertrag konstanter und höher. In Höhen von 120 Metern über Gelände lassen sich mittlere Windgeschwindigkeiten von 5,8 bis 6,5 Metern pro Sekunde messen. Somit werden Erträge erzielt, die bis vor einigen Jahren an diesen Standorten – aufgrund der zu dieser Zeit verfügbaren niedrigen Nabenhöhen – undenkbar waren.
Windenergieanlagen im Wald können möglicherweise weniger problematisch für den Natur- und Artenschutz sein, als an manchen Standorten außerhalb des Waldes. Vorhandene Wissensdefizite müssen deshalb im Rahmen der Nutzung der Windenergie im Wald forschungsbegleitend ausgeräumt werden.
Der Waldanteil in Deutschland beträgt mit über 11 Millionen Hektar etwa ein Drittel der gesamten Landesfläche. Wertvolle Wälder mit alter und artenreicher Flora und Fauna sowie wichtige Erholungswälder kommen für die Nutzung für die Windenergie nicht in Frage. Allerdings gibt es auch im Wald stark genutzte und naturschutzfachlich nur geringwertige Anteile, wie z.B. Fichten- und Kiefernforsten.
zum Weiterlesen:
Positionspapier ‚Windkraft über Wald‘ des Bundesamtes für Naturschutz: www.bfn.de
Dokumentation der Fachtagung Windenergie im Wald‘ des Bundesumweltministeriums und des Deutschen Naturschutzrings: www.wind-ist-kraft.de
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Wie viel Fläche benötigt eine Windenergieanlage am Standort und für die Zuwege? Für eine Windenergieanlage werden ca. 0,5 ha Waldfläche benötigt. In Abhängigkeit von der Topografie kann sich dieser Wert nach oben und unten leicht verändern. Ein weiterer Flächenverbrauch zu Ungunsten des Waldes kann durch die Zuwegung entstehen. Dieser ist aber erst in der konkreten Planung zu quantifizieren. Generell gilt aber, dass die bestehenden Waldwege bereits schwerlastfähig und somit für Windenergievorhaben in Waldflächen nutzbar sind. Hierbei ist zu beachten, dass der Verlust von ökologisch wertvollen Strukturen in Wäldern durch Windenergieanlagen vergleichsweise sehr gering ist. In Thüringen werden derzeit die meisten ökologisch wertvollen Bestände mit alten Bäumen im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft aus wirtschaftlichen Gründen gefällt, nicht auf Grund der Errichtung von Windenergieanlagen.
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Welche Regeln für die Kompensation von Eingriffen in die Natur gibt es bei Windenergieanlagen? Die Verpflichtung zum naturschutzrechtlichen Ausgleich ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG2) vorgegeben. Der Umfang dieses Ausgleiches muss im Landschaftspflegerischen Begleitplan, der ein Pflichtteil der Genehmigungsunterlagen ist, nachprüfbar und nachvollziehbar anhand vorgegebener Methodenstandards ermittelt werden. Des Weiteren ist im Genehmigungsverfahren das überaus strenge Artenschutzrecht zu beachten. In der Regel hat der Ausgleich für die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe in Form einer Naturalkompensation zu erfolgen, d.h. eine andere Fläche muss hinsichtlich ihres Wertes für den Naturschutz stark aufgewertet werden (beispielsweise durch Nutzungsbeschränkungen in alten Laubwaldbeständen oder die Aufwertung intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen). Ist keine Naturalkompensation möglich, ist eine Ausgleichsabgabe in Form einer Geldzahlung an die Untere Naturschutzbehörde zu errichten, die dann im Sinne des Naturschutzes zu verwenden ist.
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Wie sind Zugvögel von Windenergieanlagen betroffen? Antwort teilweise entnommen der Internetseite der Agentur für Erneuerbare Energien:
Der überwiegende Teil des transkontinentalen Vogelzuggeschehens verläuft als sogenannter Breitfrontenzug, d.h. ziehende Vögel überqueren während der Zugzeiten nahezu das ganze Land. Hierdurch kann es je nach Vogelart zu Auswirkungen infolge von Kollision mit den Anlagen bzw. auch zu deren Meidung durch Scheueffekte kommen. Hierdurch entstehende Verluste von Vogelindividuen sind an den meisten Plätzen in der Regel gering. Eine Ausnahme bilden hier Flächen mit einer starken Akkumulation von Zugvögeln. Solche Flächen werden von der Beplanung für Windenergieanlagen ausgenommen. Hinsichtlich des auch für Laien sehr einprägsamen Zuges des Kraniches ist auszuführen, dass dieser nicht zu den durch Vogelschlag an Windenergieanlagen stark betroffenen Arten gehört. Infolge des in Deutschland gut und jeweils auch sehr aktuell dokumentierten Zuggeschehens der Kraniche kann der Zugverlauf dieser Art nahezu exakt vorausgesagt werden. Basierend auf diesen Voraussagen können Nebenbestimmungen zu Abschaltzeiten definiert und festgelegt werden, die das ohnehin geringe Risiko des Kranichs zu Verunfallen noch weiter minimieren. Grundsätzlich vermeidet eine sorgfältige Standortauswahl die Störung von Mensch und Umwelt in besonders empfindlichen Bereichen. Das garantieren die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Landes-, Regional- sowie die lokale Bauleitplanung steuern die Standortwahl.
zum Weiterlesen:
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Wie wirken sich Windenergieanlagen im Wald auf das Wild aus? Zum Thema Rotwild und Windenergieanlagen im Wald gibt es bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse. Erfahrungswerte aus anderen Vorhaben zeigen allerdings, dass sich das Rotwild als gejagte Tierart während der Bauphase erst einmal aus den hiervon betroffenen Bereichen zurückziehen wird. Nach Beendigung der Bauarbeiten kann mit großer Sicherheit angenommen werden, dass die Hirsche wieder hierhin zurückkehren. Als Beispiel für diese Annahme wurden die im Oberwald des Vogelsberges befindlichen Windenergieanlagen genannt. Von dort gibt es keine Berichte, dass das Rotwild diese Bereiche meidet. Dieses Ergebnis wurde auch im Rahmen einer vom Nationalparkamt Eifel durchgeführten Tagung zum Rothirsch bestätigt, bei der auch die Verträglichkeit von Windenergieanlagen im Revier der Rothirsche erörtert wurde. Hier wurde für Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern und der Eifel bei bestehenden Windenergieanlagen keine negativen Auswirkungen beobachtet.
Der Hirsch brauche in der Anfangsphase nur eine kurze Eingewöhnungszeit. Die Scheuheit des Rothirsches ist in erster Linie das Ergebnis des durch die Jagd verursachten Verfolgungsdruckes. Hierauf kann mit einem entsprechenden Jagdkonzept Einfluss genommen werden. Störungsökologische Erkenntnisse belegen, dass Tiere per se keine Angst vor Menschen haben, solange sie nicht direkter Verfolgung unterliegen. Die Heimlichkeit und Scheu des Rotwildes wäre durch eine andere Art der Jagdausübung zu verringern, wie z.B. Untersuchungen aus dem „Schönbuch“, einem Waldgebiet bei Tübingen, eindrucksvoll belegen. Auch Luchs und Wildkatze werden vom Verfolgungsdruck beeinträchtigt.
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Welche rechtlichen Obergrenzen gelten bei Beeinträchtigungen durch Licht- und Schlagschatten? Was bedeutet „Disko-Effekt“? Windenergieanlagen können mit ihren Rotorblättern abhängig von Wetter und Stand der Sonne einen bewegten Schatten werfen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen die Erfahrung, dass optische Immissionen insbesondere in Form periodischen Schattenwurfs zu erheblichen Belästigungswirkungen (Stressor) führen können. Daher hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) auf seiner Sitzung vom 6. bis 8.5.2002 einheitliche und praxisnahe Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise) verabschiedet. Diese sind von der Rechtsprechung anerkannt und werden in Genehmigungsverfahren herangezogen. Dazu hat der LAI zunächst folgende Begriffe definiert.
Astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst case) ist die Zeit, bei der die Sonne theoretisch während der gesamten Zeit zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgehend bei wolkenlosem Himmel scheint, die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht und die Windenergieanlage in Betrieb ist.
Tatsächliche Beschattungsdauer ist die vor Ort real ermittelte und aufsummierte Einwirkzeit an periodischem Schattenwurf.
Maßgebliche Immissionsorte sind schutzwürdige Räume, die als Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen sowie Büroräume, Praxisräume, Arbeitsräume, Schulungsräume und ähnliche, die als Arbeitsräume genutzt werden.
Als Richtwerte an den Immissionsorten hat der LAI festgelegt, eine Einwirkung durch zu erwartenden periodischen Schattenwurf als nicht erheblich belästigend angesehen wird,
a) wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer unter kumulativer Berücksichtigung aller WEA-Beiträge am jeweiligen Immissionsort nicht mehr als 30 Stunden pro Kalenderjahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Kalendertag beträgt.
oder
b) wenn die tatsächliche Beschattungsdauer unter kumulativer Berücksichtigung aller WEA-Beiträge am jeweiligen Immissionsort nicht mehr als 8 Stunden pro Kalenderjahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Kalendertag beträgt.
Bei der Beurteilung des Belästigungsgrades wurde eine durchschnittlich empfindliche Person als Maßstab zugrunde gelegt.
In einem Genehmigungsverfahren wird zu Prüfung dieser Genehmigungsvoraussetzung ein Schattenwurfgutachten verlangt. Im Genehmigungsbescheid werden die obigen Richtwerte an den relevanten Immissionsorten festgelegt und falls diese laut der Prognose in den Antragsunterlagen nicht eingehalten werden, entsprechende Abschaltungen der WEA gefordert.
Gibt es laut des im Vorfeld zu beauftragenden Gutachtens Überschreitungen der zulässigen Werte, so muss ein Schattenabschaltmodul in der Windenergieanlage installiert werden. Dieses Modul sorgt dafür, dass der Schattenwurf-Grenzwert eingehalten wird. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine Simulation zum Schattenwurf von Windenergieanlagen entwickelt. Diese Simulation ist im Internet verfügbar unter:
Die Simulation gibt unter anderem Antworten darüber, welche Bereiche im Umfeld einer Windenergieanlage vom Schattenwurf betroffen sein können und wie lang der Schatten einer Windenergieanlage in Abhängigkeit vom Tages- und Jahresverlauf der Sonne ist. Am Ende werden die zentralen Ergebnisse der Simulation klar verständlich und prägnant zusammengefasst.
Oft wird der Schattenwurf auch mit dem „Disko-Effekt“ verwechselt. Bei neuen Anlagen kommt es nicht mehr zum so genannten „Disko-Effekt“ durch widerspiegelndes Sonnenlicht an den Rotoren, da diese mit nicht-reflektierender Farbe gestrichen sind.
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Gehen von Windenergieanlagen gesundheitliche Risiken durch Infraschall aus? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen zu diesem Thema vor? Infraschall liegt im Frequenzbereich unterhalb 20 Hertz, tieffrequenter Schall bei 8 bis 100/125 Hertz. Es gibt also eine gewisse Überschneidung. Diese Grenzen werden in deutschen Richtlinien definiert. Sie können in anderen Ländern abweichen. Infraschall kann von verschiedenen Quellen erzeugt werden – von natürlichen, wie Wind oder auch Meeresbrandung, und von technischen wie Klimaanlagen oder auch Flugzeugen. Windenergieanlagen zählen zu den technischen Infraschallproduzenten.
zum Weiterlesen:
Faltblatt “Windenergie und Infraschall – Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen“ der LUBW
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Robert Koch-Institut: Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?
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Gehen von Windenergieanlagen Gefährdungen im Hinblick auf Eisabwurf aus? Auftretende Vereisungen werden bei modernen Anlagen durch eine Eiserkennung (Sensor, Leistungsabgleich, Windmessung) detektiert und daraufhin wird die Anlage gestoppt. Eisbildung kann bei manchen Windenergieanlagen auch mithilfe einer optionalen Heizung im Rotorblatt verhindert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird auch dieser Aspekt geprüft, und eine Gefährdung für Passanten, Autofahrer entsprechend der dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.
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III. Anlagentechnik
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Warum drehen sich in ein und demselben Windpark manche Räder schneller als andere und manche gar nicht? - Defekt: Windräder arbeiten selbst überwachend, bei Störungen schalten sie sich automatisch ab, das kann schon ein unregelmäßiger Öldruck im Schmiersystem sein.
- Wartung: Häufig sind Wartungsarbeiten oder Reparaturen, z. B. an Getriebe oder Rotorblatt der Grund für eine temporäre Abschaltung. Betreiber können sich per Fernwartung von ihren Rechnern auf die Windrad-Systeme zuschalten und führen Routinekontrollen durch. Die Rotorblätter werden dazu so gedreht, dass sich der Rotor nicht im Wind dreht.
- Nicht ausreichende Netzkapazität: Die Netzbetreiber dürfen die Einspeisung in das aufnehmende Netz herabregeln, wenn das Netz die eingespeiste Energiemenge nicht mehr transportieren oder aufnehmen kann. So können bei zwei Anlagen, die nebeneinander stehen, die eine Anlage still stehen und bei der anderen dreht sich alles, weil sie an verschiedenen Netzen angeschlossen sind. Langfristiges Ziel ist eine Transformation des Stromsystems hin zu mehr Flexibilität, um die Abnahme eines größtmöglichen Stromanteils aus Erneuerbaren Energien europaweit zu gewährleisten.
- Abschaltzeiten zum Schutz von Mensch und Natur: Ein weiterer Anlass für den Stillstand kann der Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu Brut- und Ausflugzeiten sein. Ähnliches gilt für den Anwohnerschutz. So werden Anlagen beispielsweise abgeschaltet, wenn sie bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag Schatten auf anliegende Wohngebäude werfen.
- Zu geringer Wind: Bei zu geringem Wind verbrauchen die Anlagen Strom, anstatt welchen zu produzieren. Deshalb schalten sich manche Anlagen ab und einige im Grenzbereich der Windmenge laufen weiter, um so zu testen, ob verwertbarer Wind ansteht, um die anderen Anlagen zuschalten zu können.
- Unterschiedliche Anlagentypen: In Windparks mit älteren und neuen Anlagen lässt sich beobachten, dass die technisch ausgereifteren Typen schon bei geringeren Windstärken anlaufen und Strom produzieren.
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Wie viel Strom erzeugt eine Windenergieanlage? Dies hängt maßgeblich von der Größe der Windenergieanlage, den am Standort vorherrschenden Windverhältnissen aber auch den geographischen/topographischen Bedingungen am Standort ab. Moderne Windenergieanlagen haben eine installierte Leistung von 2,0 MW.
Beispielsweise ergibt sich bei ca. 1.950 Volllaststunden im Jahr ein durchschnittlicher Jahresertrag von 4.875 MWh. Dies liefert Strom für mehr als 1.200 Drei-Personen-Haushalte.
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Welche Brandgefahr geht von Windenergieanlagen aus? Generell stellt die Gondel als Herzstück der Windenergieanlage mit Generator, (z.T.) Getriebe, Bremsen, Transformatoren und Umrichtern das höchste Brandrisiko dar. Infolge einer Überhitzung an Bauteilen, elektrischen Störungen oder Blitzschlag kann ein Brand ausgelöst werden. Windenergieanlagen können daher optional mit einer Brandmeldeanlage aber auch mit einem Brandlöschsystem ausgestattet werden.
Mit Brandmeldeanlagen können über Rauch-, Brand- und Wärmesensoren frühzeitig Brände in der Windenergieanlage detektiert werden. Sobald ein Melder einen Brand erkennt, schaltet die Brandmeldezentrale die Windenergieanlage ab und aktiviert weitere programmierte Steuerungsabläufe.
Ein automatisches Brandlöschsystem kann darüber hinaus beispielsweise mit Hilfe einer speziellen Kombination aus Tensiden und Frostschutzmitteln einen Brand in der Windenergieanlage direkt löschen. Das Löschmittel wird drucklos in einem Löschmittelbehälter gelagert. Das Feuerlöschsystem löst aus, wenn die Temperatur im Löschbereich ca. 30 °C über der max. zu erwartenden Betriebstemperatur liegt. Nach automatischer Auslösung wird das Löschmittel nur in dem jeweiligen Löschbereich versprüht, der das Feuer ausgelöst hat. Zusätzlich wird ein elektrisches Signal erzeugt und an die Betriebsführung weiter gegeben.
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IV. Genehmigungsverfahren und rechtliche Fragen sowie Genehmigungsvorraussetzungen
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Wie läuft das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ab? Welche Lärmobergrenzen werden bei Windenergieanlagen angewendet? Für Errichtung und Betrieb jeder Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Sie ist in Thüringen bei der jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde auf Kreisebene zu beantragen. Der Gesetzgeber hat die Genehmigungsvoraussetzungen in § 6 Abs. 1 BImSchG abschließend definiert. Danach müssen von dem Vorhaben die Vorgaben des BImSchG und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Wenn diese Genehmigungsvoraussetzungen von dem Vorhaben erfüllt werden, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere öffentlich-rechtliche Zulassungen oder Genehmigungen mit ein (§ 13 BImSchG). Darunter fällt z.B. die Baugenehmigung, die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung, Rodungsgenehmigungen.
Bilden Windenergieanlagen eine Windfarm, ist im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen (UVPG).
zum Weiterlesen:
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Ist die rote Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen notwendig? Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) müssen Windenergieanlagen, die eine Gesamthöhe von 100 m erreichen, gekennzeichnet werden. Tagsüber ist abhängig von der Anlagenhöhe z.B. eine rote Markierung an den Rotorblättern ausreichend. Nachts ist die Windenergieanlage u.a. durch ein rotes Blinklicht zu kennzeichnen.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Lichtimmissionen wird in Genehmigungsbescheiden gefordert, dass mehrere Windenergieanlagen zu einem Block zusammengeschlossen werden und die Befeuerung synchronisiert wird, d.h. dass die Einzelbefeuerung an allen Windenergieanlagen zur gleichen Zeit blinkt. Weiterhin wird der Einsatz eines Sichtweitenmessgerät gefordert, das die Helligkeit der Befeuerung reguliert. Bei gutem Wetter wird dann die Leuchtstärke reduziert und bei schlechtem Wetter wie z.B. bei Nebel erhöht.
zum Weiterlesen:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen:
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
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Disclaimer
Die Servicestelle Windenergie Thüringen diskutiert gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Aspekte rund um das Thema Windenergie. Diese Übersicht fasst die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zusammen und liefert erste Antworten. Diese FAQ-Sammlung wird fortlaufend ergänzt und stellt keine abschließende Information zur Windenergie dar. Die Inhalte sind mit größter Sorgfalt zusammengetragen worden. Dennoch können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen.
Die FAQ werden zur Verfügung gestellt mit freundlicher Genehmigung durch das Bürgerforum Energieland Hessen.